| Leasingvertrag
mit Andienungsrecht und ohne Kilometergrenze
Die Allgemeine GIRO 24 GmbH bietet ausschließlich Leasingverträge
mit Andienungsrecht an. Bei Andienung zum Vertragsende durch den Leasinggeber
erwirbt der Leasingnehmer das Eigentum am Fahrzeug nach vollständiger
Begleichung des Andienungsbetrages (Restwertes), der bei Vertragsabschluß
vertraglich festgelegt wurde. Das Marktwertrisiko zum Vertragsende liegt damit beim Leasinggeber.
Der Leasingnehmer kann von Anfang an fest kalkulieren.
Über eine Verlängerung (Anschlussleasingvertrag) oder ratenweise
Begleichung des Andienungsbetrages kann zum Vertragsende praktisch immer
verhandelt werden. Unsere Verträge beinhalten grundsätzlich
keine Begrenzung der Kilometer-Laufleistung.
Keine SCHUFA-Meldung
Unser Angebot richtet sich überwiegend an haupt- oder nebenberuflich
Gewerbetreibende und Firmen. Durch Verzicht einer Meldung des Vertragsverhältnisses
an die SCHUFA wird die Leasinginvestition unserer Leasingnehmer deren
Geschäftspartnern nicht bekannt. Auch erst seit kurzem Gewerbetreibende
oder Firmenneugründungen können einen Leasingvertrag beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Privatpersonen einen
Leasingvertrag beantragen. Unser Angebot richtet sich nicht an Personen
oder Firmen, gegen die unerledigte Vollstreckungsverfahren anhängig
sind, und damit die Bedienung der Leasingraten gefährdet ist. |