Leasingvertrag mit Andienungsrecht und ohne Kilometergrenze

Die Allgemeine GIRO 24 GmbH bietet ausschließlich Leasingverträge mit Andienungsrecht an. Bei Andienung zum Vertragsende durch den Leasinggeber erwirbt der Leasingnehmer das Eigentum am Fahrzeug nach vollständiger Begleichung des Andienungsbetrages (Restwertes), der bei Vertragsabschluß vertraglich festgelegt wurde. Das Marktwertrisiko zum Vertragsende liegt damit beim Leasinggeber. Der Leasingnehmer kann von Anfang an fest kalkulieren. Über eine Verlängerung (Anschlussleasingvertrag) oder ratenweise Begleichung des Andienungsbetrages kann zum Vertragsende praktisch immer verhandelt werden. Unsere Verträge beinhalten grundsätzlich keine Begrenzung der Kilometer-Laufleistung.

Keine SCHUFA-Meldung

Unser Angebot richtet sich überwiegend an haupt- oder nebenberuflich Gewerbetreibende und Firmen. Durch Verzicht einer Meldung des Vertragsverhältnisses an die SCHUFA wird die Leasinginvestition unserer Leasingnehmer deren Geschäftspartnern nicht bekannt. Auch erst seit kurzem Gewerbetreibende oder Firmenneugründungen können einen Leasingvertrag beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Privatpersonen einen Leasingvertrag beantragen. Unser Angebot richtet sich nicht an Personen oder Firmen, gegen die unerledigte Vollstreckungsverfahren anhängig sind, und damit die Bedienung der Leasingraten gefährdet ist.