Zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs benötigt man ein Girokonto, das von einem Kreditinstitut geführt wird. Ein solches Konto stellt eine wesentliche Voraussetzung dar für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. So werden Löhne und Gehälter ausschließlich auf Girokonten überwiesen und auch bei vielen Zahlungen, die zu leisten sind (Miete, Versicherungsbeiträge usw.) wird die Überweisung von einem solchen Konto erwartet bzw. ist es sogar zwingend erforderlich, dass diese bargeldlos von einem Girokonto vorgenommen werden, bzw. entsprechende Einzugsermächtigungen erteilt werden. Der Kontoinhaber kann jederzeit Barabhebungen vornehmen, es sind Bareinzahlungen möglich, ebenso Daueraufträge, Überweisungen und Lastschriften.

Das Girokonto – die einfache Art zur Geschäftsabwicklung

Vom rechtlichen Standpunkt betrachtet ist das Girokonto ein Konto in laufender Rechnung, es wird täglich ein Saldo ermittelt, es ist ein sogenanntes Kontokorrentkonto. Die Verzinsung von Guthaben auf dem Girokonto wird sehr unterschiedlich gehandhabt, in vielen Fällen werden die Guthaben gar nicht verzinst, solche Konten dienen also nicht als Sparkonto, sondern nur zur Abwicklung aller laufenden Geldgeschäfte. Wenn das Guthaben für eine Verfügung nicht ausreicht, das Konto somit überzogen wird, wird seitens des Geldinstituts einen Kredit gewährt, in der Regel ist ein Dispositionskredit bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart, in allen Fällen werden aber erhebliche Zinsen fällig. Die meisten Banken erheben darüber hinaus Kontoführungsgebühren.

Das Girokonto für Tagesgeld

Da rein technisch betrachtet ein Tagesgeldkonto mit einem Girokonto mit Guthabenverzinsung vergleichbar ist, gibt es mittlerweile verschiedene Banken, die überhaupt keine Tagesgeldkonten anbieten, im Gegenzug aber die Guthaben auf Girokonten verzinsen. Wer sein Girokonto bei einer solchen Bank eröffnet, hat dadurch natürlich den Vorteil, sein Tagesgeld auf einem Konto angelegt zu haben, das für den allgemeinen Zahlungsverkehr zugelassen ist.
Die Einlagen auf Girokonten sind bis 100.000 Euro durch die staatliche deutsche Einlagensicherung vollständig abgesichert, bei darüber hinaus gehenden Beträgen greift noch in vielen Fällen die freiwillige Einlagensicherung der deutschen Banken .

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